Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Theo Hillers GmbH als Betreiberin dieser Website ist bestrebt, die Internetseite im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zu gestalten. Grundlage hierfür sind die folgenden rechtlichen Bestimmungen:
Rechtsvorschriften
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hillers.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde im Juni 2024 veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Theo Hillers GmbH
Christoph Hillers
Tel. 02441 9904-0
Fax. 02441 9904-160
E-Mail: kontakt@hillers.de
www.hillers.de/kontakt/
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben ist nicht ausreichend
- Links haben keinen leicht erkennbaren Namen
- Überschriftenelemente sind nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen, um die Zugänglichkeit unserer Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.07.2025 erstellt.
Quelle:
www.e-recht24.de